GerwinSigmarson — Was hat der BGH eigentlich je...

Die Entscheidung wertest du also nicht als eine zu Gunsten des Angeklagten.

Den Fall stelle ich im Referendarunterricht gerne vor. Was meinst du wie viele entscheiden wie der BGH?

Der Rocker hat auch noch genug anderes mitgebracht.

GerwinSigmarson

Dann gibt es keine Entscheidungen zu Gunsten oder zu Lasten des Angeklagten durch den BGH, wenn es sich unmittelbar aus dem Gesetz ergibt.

Sonst ist die Rspr. des BGH zur Strafzumessung eher angeklagtenfreundlich. zB
BGH , Beschl. v. 9.8.2022 – 1 StR 254/22

GerwinSigmarson

Das ist schlicht und einfach falsch. So gut wie jeder Verstoß kann zu einen Beweisverwertungsverbot führen, inklusive der fehlenden Beiordnung eines Pflichtverteidigers. Muss es aber nicht. Die Abwägung fällt hier in aller Regel zu lasten des Angeklagten aus.

Da hat nicht der BGH sondern der Gesetzgeber was getan. Die Strafbarkeit (welche konsensualen GV bei volljährigen bestraft) ist äußerst umstritten und, abseits von Moral; nur durch die "Gefahr behinderter Kinder" zu halten. Die wird sogar erwähnt.

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