Barbara Schwarz — Es grassiert tatsächlich noch...

Es grassiert tatsächlich noch der Mythos, dass es einen Kündigungsschutz im Krankenstand gäbe und einen Grund für eine Kündigung im 🇦🇹 Arbeitsrecht bräuchte. Leider nein.
Eine Kündigung kann aber aus bestimmten Gründen vor dem ASG angefochten werden.

Viele 🇦🇹 AN glauben, dass sie in Krankenstand „sicher“ vor einer Kündigung wären, was leider nicht stimmt. Bei der Frage, ob die Mitteilung einer Kündigung nachweislich gemacht wurde, geht es nur um Fristen. Viele AG nutzen in dem Fall Botendienste, um Zeitpunkt der Zustellung belegen zu können.

Barbara Schwarz

Auch im Steuerrecht halten sich Mythen hartnäckigst, für die's nie reale Grundlagen gab.
Oft kommen die auf, wenn Leute was nicht verstehen & sich dann was zusammenreimen.

An 2. Stelle ist wohl das Unverständnis dafür, dass jeder Mensch eine eigene & komplexe rechtliche Situation hat.

Thallermo

Steuerrechtlich & arbeitsrechtlich macht so vieles einen Unterschied: andere Dienstjahre, anderer Behinderungsgrad, Familienstand, KV, DV;
steuerlich: Zuverdienst, Rechtsform, Gewinnermittlungsart usw.

Praxis: Leute glauben, sie müssen beim Jahresausgleich genauso viel kriegen wie die Nachbarin.

Etosha

bei fristgerechten Kündigungen muss der Arbeitgeber garnichts sagen. man kann dann innerhalb von 2 wochen einspruch erheben, wenn sozialer anspruch (kein job in sicht, kinder, fortgeschrittenes alter) gegeben ist kann man damit erfolg haben. aber wenn nicht trägt man die kosten der sachverständigen

Barbara Schwarz

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