Hyka die Tigerjudgecrafterin — Ich bin sprachlos

Der BGH hat vor einigen Tagen einen Beschluss veröffentlicht, bei dem er an den alten Grenzwerten bei THC festgehalten hat, trotz KCanG. Das wurde von allen Seiten sehr kritisiert (zB verlinkter Post)
Jetzt wurde der Beschluss offensichtlich korrigiert, ohne weitere (öffentliche) Erklärung

Perdita

Im konkreten Fall kommt es darauf gar nicht an, weil es ein obiter dictum ist, wo die Stelle vorkommt, also ein am Problem des Urteils vorbeiehender allgemeiner Vortrag zum Recht. (Der Fall ging um mer als 200 kg) Garçia meinte dazu, dass das deswegen nicht anfechtbar ist – ein weiterer Grund,

Perdita

Sehe ich genauso. Man hätte es eben gleich offenlegen müssen, wenn versehentlich die falsche Version veröffentlicht wurde. Ich weiß auch nicht, was daran so schlimm sein soll. Meine GS hat auch schon versehentlich einen Entwurf anstatt die Endversion verschickt. Dann stellt man das halt richtig...

Hyka die Tigerjudgecrafterin

Warum sollten die das machen? Es ging ja wohl weniger, um die Kernentscheidung, als um das drumherum. Diese Neueinstellung ist jedenfalls peinlicher, als die erste Version. Außerdem kann man ja anhand der Akte sehen welche Version von den Richtern unterschrieben wurde...

GerwinSigmarson

😂 ich würde deinen Einbruch noch um eine Anmerkung auf der ursprünglichen Klausur ergänzen a la „die hier abgebildete Meinung ist im Falle eines nachträglichen neuen Tatsachenwissens des Bearbeitets nicht endgültig und veränderbar“

Flippers

Ja. In Ulm. Und wieder sind Verteidiger nicht genannt und haben keinen Anschluss an die Datenautobahn

www.baden-wuerttemberg.de/de/service/p...

Startschuss für die gemeinsame elektronische Strafakte

In Ulm hat das Land den Startschuss für das Pilotprojekt einer gemeinsamen elektronischen Strafakte zwischen Polizei und Justiz gegeben. Die elektronische Aktenführung im Strafverfahren ist ein Meilen...

www.baden-wuerttemberg.de

Hyka die Tigerjudgecrafterin

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