Anwalt (ca. 80 Jahre alt) beantragt für seinen Mandanten die Ehescheidung, nimmt Bezug auf die seit vielen Jahren nicht mehr gültigen Vorschrift der ZPO und begründet den Antrag nicht nur mit dem Scheitern der Ehe, sondern auch mit dem "Verschulden" der Ehefrau.
Ich brauch jetzt 'nen Schnaps hier 😵💫