GerichtsBerichter — Anwalt (ca. 80 Jahre alt) bean...

Anwalt (ca. 80 Jahre alt) beantragt für seinen Mandanten die Ehescheidung, nimmt Bezug auf die seit vielen Jahren nicht mehr gültigen Vorschrift der ZPO und begründet den Antrag nicht nur mit dem Scheitern der Ehe, sondern auch mit dem "Verschulden" der Ehefrau.
Ich brauch jetzt 'nen Schnaps hier 😵‍💫

Für Angestellte gibt es auch die Möglichkeit, über den Renteneintritt hinaus tätig zu sein. Seit kurzem sogar ohne Rentenkürzung.

Somit nur für Richter, Beamte, Soldaten und einige Beliehene (z.B. Notare).

Fabian Pape

Wenn es bei der „Härtefallentscheidung“ darum geht, dass die Noch-Ehefrau bei der Erfüllung der ehelichen Pflichten nicht mehr zur Härte des erigierten Gliedes wesentlich beiträgt, könnte zumindest über den Antrag beraten werden mit persönlicher Inaugscheinnahme durch den Vorsitzenden Richter.😏

GerwinSigmarson

Jetzt hackt mal nicht alle auf dem betagten Kollegen herum!
1. Ius novit curia.
2. Man darf verfahrensunschädlich auch nicht-erhebliche Tatsachen vortragen.
3. Anträge sind auslegungsfähig.
4. Das Rechtsgespräch im Termin wird lustig.
5. Daydrinking ist OK.
Wo also ist das Problem?

GerichtsBerichter

War der mal in der KfZ-Schiedsstelle? Da hatten wir einen in der gleichen Altersklasse, der interessante Ausführungen zu Balkonen gemacht hat, die freilich mit den jeweils zu behandelnden KfZ wenig zu tun hatten. Vielleicht hat der ja seine Liebe zum Familienrecht entdeckt?

GerichtsBerichter

Ich habe mal einen Vorsitzenden erlebt, der kundtat, seine Verhandlung erst zu beginnen, wenn auch der gegnerische Kollege die Knöpfe der Robe geschlossen hat. Ergebnis nach etwas hin u.her: damals ältere Kollege konnte nicht, den die Knöpfe waren im Lauf der Jahre abgefallen...

GerichtsBerichter

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